Notrufnummern: Feuerwehr: 122 | Polizei: 133 | Rettung: 144

Bürgerservice

Brandschutztüren dürfen niemals festgebunden, festgeklemmt oder festgekeilt werden! Bei Brandschutztüren mit Feststellanlagen muss der Schließbereich immer frei sein.

Fluchtwege dürfen nie verstellt sein, Notausgänge dürfen nie versperrt sein.

Feuerlöscher müssen immer funktionsfähig sein und sind alle zwei Jahre überprüfen zu lassen.

Downloads von der Website des BMI:

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